Ästhetische
Plastische Chirurgie vom Facharzt
Bereits im 6. Jahrhundert v. Chr. machten
in Indien "plastische Chirurgen" durch die sensationelle Rekonstruktion
der menschlichen Körperoberfläche von sich reden: Ihnen gelang
der überlieferung zufolge die erste Nasenersatzplastik. Von Indien
aus verbreitete sich die hohe Kunst der filigranen Wiederherstellung
von Form und Funktion auch in andere Länder.
In den letzten 30 Jahren hat sich unsere
Gesellschaft und der Medizinbereich sehr stark gewandelt. Neue Werte
und neue Kommunikationsbereiche (z. B. Internet, Mobilfunk, etc.) sind
entstanden.
Gesetzesänderungen wie z. B. Die
Gesundheitsreform, Änderung des Heilmittelwerbegesetzes etc. waren
die Folgen.
Diese Änderungen bewirkten, dass
auch neue Begriffe und Facharztbereiche entstanden. Zugleich sorgten
diese Veränderungen auch zu Verwirrungen und neuen Begrifflichkeiten.
Ein Beispiel hierfür ist der Begriff „Schönheitschirurgie“,
der gesetzlich nicht definiert ist – aber er wird oft im Volksmund
verwendet.
Da
durch die große Medienpräsenz immer wieder kommuniziert wird, dass bei „Ästhetischen Eingriffen“ das große
Geld verdient wird, wechselte so mancher Allgemeinarzt oder Zahnarzt
sein Praxisschild zum „Schönheitschirurgen“.
Das Interesse stiegt auch bei Berufseinsteigern:
Umfasste die Fachvereinigung Deutsche Gesellschaft der Plastischen,
Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen (ehemals VDPC) im
Jahre 2001 noch deutschlandweit 300 Mitglieder, so findet man mittlerweile
allein in München um die 50 Fachärzte für Plastische
Chirurgie.
Durch die europäische Harmonisierung
wird alles noch wesentlich komplexer, da im Ausland andere Haftungsgrenzen,
Zulassungsbestimmungen, Hygienevorschriften, etc. gelten.
Da
die Zahl der Interessenten an optischen Veränderungen ständig
stieg, hat sich ein neuer Markt entwickelt: Die Schönheitschirurgie.
Ein sich stark entwickelnder Markt
brachte auch neue Probleme mit sich. Steigende Konkurrenz brachte
auch die Marketingspezialisten auf den Markt. Da Vertrieb und Marketing
immer an Erfolgszahlen gemessen wird, wurden neue „Lösungen“
oder neue „Produkte“ kommuniziert, die einfach und toll
zu vermarkten sind (z. B. Fett-Weg-Spritze (in Deutschland nicht
zugelassen), Titanimplantate – mittlerweile wieder vom Markt
verschwunden, etc.).
Für den Patienten führte
das immer zu mehr „Qual der Wahl“. Zugleich stiegen
auch die Zahlen an Meldungen, die über „Fehleingriffe“
bzw. „Kunstfehler“ berichteten. Oftmals wird nur über
die schönen Seiten berichtet. Die Gefahren werden diskret verschwiegen
und übergangen. Persönliche und finanzielle Folgen werden
dem Patienten vorenthalten. Zu den gravierendsten Folgeschäden
gehören Verbrennungen und Narben durch Lasertherapie, verrutschte
und aufgeplatzte Brustimplantate, Atemschwierigkeiten nach Nasenkorrekturen,
Bauchdellen oder sogar ins Komma geratene Patienten nach Fettabsaugungen.
Die exakte Anzahl von ärztlichen
Kunstfehlern ist jedoch deshalb nicht ermittelbar, weil die Patienten
in vielfacher Weise aus Scham darauf verzichten, die behandelnden
Ärzte in Rechenschaft zu ziehen oder gar mit diesen eine außergerichtliche
Einigung erzielen. Gerade Letzteres geschieht nicht selten, da der
Arzt durch diese Möglichkeit nicht um seinen Ruf bangen muss.
Das Sozialgesetzbuch V sagt: „Versicherte
haben einen Anspruch auf Krankenbehandlung, wenn sie notwendig ist,
um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu
verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern (§ 27 SGB
V)“. „Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig
und wirtschaftlich sein; sie dürften das Maß des Notwendigen
nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich
sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die
Leistungsträger nicht bewirken und die Krankenkassen nicht
bewilligen (§ 12 SGB V)“.
Zugleich sagt die Rechtssprechung
auch eindeutig: „Ein regelwidriger Körperzustand ohne
entstellende Wirkung und ohne wesentliche Funktionseinschränkung
ist auch dann nicht als Krankheit zu werten, wenn er eine psychische
Belastung darstellt, die ihrerseits zu einer behandlungsbedürftigen,
psychischen Erkrankung geführt hat“. Somit haben die
Patienten selbst die Korrekturkosten zu tragen oder sie müssen
sich mit dem Ergebnis abfinden.
Es
wird immer schwieriger, den geeigneten Spezialisten für den geplanten
Eingriff zu finden. Die Arztwahl ist die Grundlage einer erfolgreichen
Behandlung bzw. Veränderung.
Unsere
Team hat sich im Jahre 2000 Gedanken über diese Entwicklung gemacht
und nach einer Entwicklungszeit von knapp 2 Jahren folgenden Mindestanforderungskatalog
erstellt:
- Ausbildung zum Facharzt für Plastische
und Ästhetische Chirurgie
-
jahrelange Erfahrung (mind. 6 Jahre) in
leitender Funktion (z. B. Chefarzt, etc.)? Ästhetische
Eingriffe werden am häufigsten vom Chefarzt operiert....
-
Auf welche Teilbereiche der ästhetischen Chirurgie ist der Behandler spezialisiert?
-
Wird die Beratung vom Behandler
durchgeführt? Wenn Sie in der Narkose sind, dann können
Ihre Wünsche nicht mehr mit Ihnen berücksichtigt werden.
-
Besucht der Behandler und das Behandlungspersonal
regelmäßig Weiterbildungen? Nicht nur der Operateur
muß gut ausgebildet sein - auch das Personal und der Anästhesist
muß auf dem aktuellen Wissensstand sein!
-
Welche Erfahrung hat der Behandler für
die jeweiligen Eingriffe? Es ist wie in jedem anderen Bereich
- je mehr Erfahrung, desto niedriger das Risikos eines Fehlers.
-
Ist der Partner Vollmitglied der Deutschen Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen
Chirurgie DGPRÄC (ehemals Vereinigung der Deutschen Plastischen
Chirurgen VDPC)?
-
Wie ist der OP ausgestattet? Ein
hochwertiger OP bildet die Grundlage für eine Reaktionsmöglichkeit
im Komplikationsfall - weiterhin werden die Risiken von Komplikationen
z. B. durch die Reinluftanlage minimiert.
-
Werden die Sicherheitsvorkehrungen regelmäßig
überprüft? Sicherheit ist gut - aber sie muß
auch funktionieren!
-
Wie hoch ist die Patientenzufriedenheit?
Ihre Zufriedenheit ist das Wichtigste!
-
Wie zuverlässig arbeitet der Partner
(z. B. Einhaltung von Terminen, Rückrufe, etc.)?
-
Werden umfangreiche Beratungsgespräche ohne
Zeitdruck durchgeführt und werden dabei unterschiedliche Behandlungsmethoden
und die eventuellen Komplikationen besprochen? Aufklärung ist eine Grundlage einer erfolgreichen Behandlung - und sie schützt
zugleich vor Enttäuschungen.
-
Werden umfangreiche Nachkontrollen
durchgeführt, so dass z. B. event. Wundheilungsstörungen
etc. frühzeitig behandelt werden können?
-
Besitzt der Partner eine Haftpflichtversicherung
für ästhetische Eingriffe?
-
Werden Inklusivangebote unterbreitet
oder sind in den Angeboten versteckte Nebenkosten enthalten? Wir
wollen, dass Sie keine bösen überraschungen erleben.
-
Wie ist die Erreichbarkeit und Reaktionszeit
bei event. Komplikationen - auch außerhalb der Praxissprechstunden?
-
Wie ist das Personal ausgebildet und wird
es regelmäßig weitergebildet?
-
Wie wird die Qualität in der Klinik
bzw. Praxis überwacht und wie werden die Ergebnisse
ausgewertet bzw. optimiert?
-
Bildet der Partner auch Kollegen aus?
-
Werden gesetzliche Vorgaben eingehalten
und unzulässige Werbung unterlassen (z. B. Werbung
ohne vorher-nachher-Bilder, unzulässige Werbeaussagen wie z.
B. "Schlanker in 2 Stunden" etc.)
-
Wie schnell wird auf Anfragen etc. reagiert?
-
Kann unsere Hotline den Operateur auch
außerhalb der Sprechzeiten erreichen und erhält
auch der Patient die Telefonnummer des Operateurs? Komplikationen
machen selten zu festen Zeiten Feierabend....
-
Wie häufig werden die jeweiligen Eingriffe
durchgeführt und liegt eine Spezialisierung vor? Nicht
jeder Facharzt für Plastische Chirurgie kann jeden Eingriff....
-
usw.
Alle unsere angeschlossenen Fachärzte
für Plastische Chirurgie werden regelmäßig auf
diese Punkte überprüft und müssen entsprechende
Nachweise erbringen. Will sich ein Facharzt für Plastische
Chirurgie uns anschliessen, so muss er diese Punkte nachweisen
bzw. erfüllen. Werden die Punkte nicht erreicht bzw. werden
die Nachweise z. B. für Weiterbildung nicht erbracht, so
wird der Partner ausgeschlossen.
Unser Ziel
ist es, neutral über Behandlungsmethoden, Möglichkeiten, Komplikationsrisiken,
Heilungsverlauf, etc. zu informieren. Wir wollen Ihnen helfen Ihren
spezialisierten Facharzt für Plastische Chirurgie zu finden.
Hierzu überprüfen wir die
Qualifikation und Weiterbildung der Fachärzte und des Personals, die Sicherheitsvorkehrungen, die Abläufe (z. B. Notfallpläne, etc.) und die Arbeitsweisen (z. B. Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, etc.) der jeweiligen Fachärzte, Praxen bzw. Kliniken.
Jeder unserer Kooperationspartner
hat sich zur Einhaltung der Berufsrichtlinien verpflichtet. Alle
unsere Partner dazu verpflichtet, ausschließlich wissenschaftlich
anerkannte und zuverlässige Methoden einzusetzen, sich regelmäßig
weiter zu bilden. Weiterhin überprüfen wir die Zufriedenheit
der Patienten.
In der Ästhetik
geht es nicht nur darum, operativ alles richtig zu machen - sondern
Sie sollen sich anschließend mit dem Ergebnis auch wohl fühlen!
Erst wenn dieses Wohlgefühl
erreicht ist, dann haben wir unseren Auftrag erfüllt. Wir wollen, dass Sie den richtigen Spezialisten für das jeweilige Problem
finden und sich in "gute und sichere Hände" begeben.
Unser Team umfasst aktuell 21 Fachärzte
für Plastische Chirurgie an 16 Standorten in Deutschland.
Ausgewählte
Fachärzte für Plastische Chirurgie für Ihre Schönheitsoperation
Unsere
Entwicklungsgeschichte
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